FAQ zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto)


Was ist ein Pfändungsschutzkonto, wie funktioniert es usw.? Wir beantworten ein paar der am häufigsten gestellten Fragen zum P-Konto in unserem FAQ.


Fragen und Antworten zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Was ist ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?

Ein Pfändungsschutzkonto wird oft auch kurz "P-Konto" genannt. Generell handelt es sich dabei erst einmal um ein recht normales Girokonto.

Allerdings ist das Guthaben bis zu einer bestimmten Grenze vor Pfändung (daher der Name) geschützt. Diese Grenze wird auch (Grund-) Freibetrag genannt.

Wie hoch ist der (Grund-) Freibetrag für ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?

Der Grundfreibetrag für ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) liegt seit 1. Juli 2022 bei 1.340 Euro pro Kalendermonat (Stand: 03/2023). Ist diese Summe mindestens auf dem Konto vorhanden, bleibt sie auch automatisch verfügbar. Dabei spielt es keine Rolle, wie viel Geld gepfändet werden soll. 

Wer kann (wann) ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) beantragen?

Jede Person kann ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) beantragen. Dies ist zwar keine gesetzliche Regelung. Allerdings hat sich die Kreditwirtschaft selbst dazu verpflichtet. Auch wenn Sie nicht von einer Pfändung bedroht werden, können Sie ein P-Konto eröffnen.

Wie viele Pfändungsschutzkonten (P-Konten) darf ich eröffnen?

Jede Person darf insgesamt nur jeweils ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eröffnen. Das gilt auch Bank-übergreifend. Dies müssen Sie der Bank gegenüber bei der Einrichtung schriftlich zusichern. Das Institut kann zum Beispiel auch bei der Schufa abfragen, ob Sie weitere P-Konten besitzen. Das kann übrigens strafbar sein.

Welche Funktionen hat ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist abgesehen vom Freibetrag ein normales Girokonto. Es dient also dem üblichen Zahlungsverkehr mit Überweisungen, Einzügen usw. Die konkreten Konditionen und Details sollten Sie allerdings mit der Bank besprechen bzw. dort erfragen.

Was kostet ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?

Die Kosten für ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) unterscheiden sich je nach Anbieter. Denn jede Bank kann selbst über die Gebühren für ihre Produkte entscheiden. Allerdings sollten sich die Preise an den üblichen Konto-Führungsgebühren orientieren.

Wie bekomme ich ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?

Quasi jede Bank bietet Pfändungsschutzkonten (P-Konten) an. Auch das Onlinekonto sowie das Global-Konto können Sie als Privatperson in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Dabei kommt es auch nicht zu einer Anfrage oder einem Eintrag bei der Schufa.

Sie können Ihr Onlinekonto oder Global-Konto jederzeit im Online-Banking unter "Kontofunktionen" und "Pfändungsschutz" in ein P-Konto umwandeln. Dafür bezahlen Sie auch keine zusätzlichen Konto-Führungsgebühren. Die Debit Mastercard bleibt funktionsfähig, zum Beispiel zum Bezahlen und Abheben von Bargeld.

Darf ich ein Gemeinschaftskonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln?

Nein, Sie dürfen Ihr Gemeinschaftskonto nicht in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Denn der Vollstreckungsschutz ist ein individuelles Recht, so will es der Gesetzgeber. Ein P-Konto muss also zwingend ein Einzelkonto sein.

Sie können Ihr Gemeinschaftskonto jedoch erst in zwei einzelne Konten aufteilen. Dann können Sie diese jeweils in P-Konten umwandeln.

Bildquellen:

paysol.de