So erhöhen Sie den Freibetrag fürs P-Konto


Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bekommen Sie mit einem Klick. Aber für die Erhöhung des Freibetrags fürs Kindergeld und Co. benötigen Sie jedoch dieses Formular – und eine helfende Hand. 


Kindergeld auf dem P-Konto sichern

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bekommen Sie mit einem Klick. Dafür müssen Sie zum Beispiel beim Onlinekonto ohne Schufa nur einen Regler beim Internet-Banking umlegen.

Aber für die Erhöhung des Freibetrags aufgrund von Kindergeld, Unterhaltspflichten und Co. benötigen Sie jedoch ein Formular – nämlich dieses mit dem typisch deutschen Namen:

"Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO über die gemäß §§ 902 und 904 ZPO von der Pfändung nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto"

Demnach liegt der allgemeine Grundfreibetrag für Sie als Schuldner und Kontoinhaber aktuell 1.340 Euro (Stand: 02/2023).

Stolpersteine beachten

Allerdings dürfen Ihnen nur ausgewählte "Personen oder Stellen" dieses Dokument bescheinigen. Dazu gehören (Auswahl; Stand: 02/2023):

  • Eine anerkennende Behörde/Gericht
  • Arbeitgeber
  • Sozialleistungsträger
  • Familienkasse
  • Steuer- und Schuldnerberatungen (kostet in der Regel extra)
  • Anwalt (kostet in der Regel extra)

Inhalte zählen

Die zuständige Stelle oder Behörde füllt Ihnen die Bescheinigung aus. Dabei ermittelt sie zuerst den pfändungsfreien Betrag.

Beachtet werden dafür auch weitere laufende monatliche Geldleistungen, wie zum Beispiel Kindergeld. Daraus ergibt sich ein monatlicher Gesamtfreibetrag.

Letztlich wird unter Umständen noch ein einmaliger Freibetrag ermittelt. Dieser kann aufgrund von Nachzahlungen laufender Geldleistungen zustande kommen.

Bildquellen:

PaySol